AGB

§ 1 Allgemeines

(1) Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der True Digital GmbH (Auftragnehmerin) sind Bestandteil aller zwischen der Auftragnehmerin und den Kunden geschlossener Verträge und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die Auftragnehmerin nicht an, sofern deren Geltung nicht schriftlich zugestimmt worden ist. Die AGB gelten, soweit es sich beidseitig um ein Handelsgeschäft handelt, auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden. Maßgeblich ist die jeweils bei Vertragsschluss geltende Fassung.

(2) Schriftliche mit dem Kunden getroffene Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Mündliche Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich von der Auftragnehmerin bestätigt wurden.

§ 2 Zustandekommen des Vertrags

(1) Die Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

(2) Der Vertrag kommt mit der Gegenzeichnung und Rücksendung innerhalb von 5 (fünf) Werktagen durch den Kunden und mit der anschließenden schriftlichen Auftragsfreigabe durch die Auftragnehmerin zustande.

(3) Mündliche Aufträge werden erst durch schriftliche Bestätigung wirksam.

§ 3 Vertragsgegenstand

(1) Die Auftragnehmerin erbringt insbesondere Leistungen im Bereich Digitales Marketing und Digitales Consulting, unter anderem durch Entwicklung digitaler Marketingstrategien, Durchführung von Commercial oder E-Commercial Due Diligences, Website-Erstellung, Betreuung, Wartung & Support, Web Design, Suchmaschinenoptimierung, Suchmaschinenmarketing, Datenanalyse, Online Content Erstellung, Betreuung sowie Durchführung von Homepage & Shop (Re-)launches oder Planung und Umsetzung von Social Media-Strategien sowie Social Ads, Social Commerce & Social Media Advertising.

(2) Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, die vereinbarten Leistungen zu erweitern, zu verändern oder Verbesserungen vorzunehmen sowie Schwerpunkte umzuverteilen, soweit das Budget (exkl. Steuern) um nicht mehr als 10% überschritten wird. Hierzu ist die Auftragnehmerin insbesondere dann berechtigt, wenn diese auf einer Veränderung beruht, die die Auftragnehmerin durch einen Vertragspartner oder anderen Dritten (z.B. Google), durch Änderungen der gesetzlichen Vorschriften bzw. des anwendbaren Rechts zwingend oder durch Veränderungen der Marktbedingungen vorgegeben wird. Die Auftragnehmerin entscheidet hierbei nach eigenem Ermessen, gleichwohl aber unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden und wird versuchen, soweit möglich, ein Einvernehmen mit dem Kunden zu erzielen.

In jedem Fall wird die Auftragnehmerin den Kunden unverzüglich und rechtzeitig über den erforderlichen Anpassungsbedarf informieren.

(3) Die auszuführende Leistung wird nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt.

(4) Tätigkeit innerhalb des Vertragsgegenstandes ist immer die vereinbarte Dienstleistung und nicht die Herbeiführung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs.

(5) Unbeschadet § 3 (2) müssen Tätigkeiten über den Vertragsgegenstand hinaus durch eine Auftragserweiterung gem. § 2 (2) erfolgen.

(6) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, für die Leistungserbringung Dritte einzuschalten und den Auftrag ganz oder teilweise unterzuvergeben, sofern dadurch schutzwürdige Interessen des Kunden nicht beeinträchtigt werden.

§ 4 Vergütung

(1) Die Preise der Auftragnehmerin sind Nettopreise, die Mehrwertsteuer wird in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt. Der Stundensatz beträgt € 125,00. Bei Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes wird die Vergütung zum Zeitpunkt und in Höhe der jeweiligen Gesetzesänderung angepasst, ohne dass dem Kunden daraus ein Kündigungsrecht entsteht.

(2) Für Überschreitungen des Budgets (exkl. Steuern) um mehr als 10% muss die Auftragnehmerin vom Kunden eine Freigabe einholen.

(3) Ein eventuell entstehender Materialaufwand wird gesondert vergütet. Vom Kunden verursachte Wartezeiten für unsere Mitarbeiter werden wie Arbeitszeiten vergütet.

(4) Reisekosten und Spesen (Fahrtkosten inkl. Parkkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand, Reisenebenkosten, etc.) werden mittels Reisekostenabrechnung weiterberechnet, sofern dies nicht gesondert vertraglich vereinbart ist. Mietfahrzeuge werden zu marktüblichen Preisen angemietet. Fahrten mit einem firmeneigenen PKW werden mit 0,35 € pro Kilometer abgerechnet. Eine im Schadensfall anfallende Selbstbeteiligung wird an den Kunden weiterberechnet, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Soweit Flüge oder Hotelübernachtungen für Kundenprojekte notwendig sein sollten, werden diese im Vorfeld mit dem Kunden abgestimmt. Flüge bis 4 Std. werden hierbei in der Economy Class gebucht, sonst Business Class; Bahnfahrten werden in der 1. Klasse gebucht.

(5) Die vereinbarte Vergütung ist innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Rechnungen der Auftragnehmerin gelten als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb von einer (1) Woche schriftlich widerspricht. Ferner werden folgende Zahlungsbedingungen vereinbart:

35% der Vergütung werden bei Auftragserteilung fällig, weitere 35% werden nach Absprache fällig und 30% werden bei Fertigstellung fällig. Sollte sich der Kunde mit der Zahlung um mehr als 10 Tage verspäten, wird das Budget nach billigem Ermessen der Auftragnehmerin verringert.

(6) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, bei Fälligkeit Zinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen sowie eine Pauschale in Höhe von 40 Euro. Das Recht der Auftragnehmerin, einen darüber hinaus entstanden höheren Verzugsschaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

(7) Wird ein monatlicher Supportvertrag zu festgesetzten Stunden abgeschlossen und werden diese Stunden bis zum Ablauf des Jahres nicht in Anspruch genommen, verfallen diese Stunden. Stunden, die über die vereinbarte Anzahl hinausgehen, werden mit einem Stundensatz von € 125,00 nachberechnet.

(8) Wird der Notfallsupport der Auftragnehmerin in Anspruch genommen, also eine Problembehebung innerhalb von 24 Stunden benötigt, fallen € 195,00 je Stunde an. Die Auftragnehmerin kann eine Erreichbarkeit nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit garantieren, es handelt sich vielmehr um einen freiwilligen Service der Auftragnehmerin.

§ 5 Geheimhaltung

(1) Die Auftragnehmerin kann bei der Abwicklung des Vertragsverhältnisses Zugang zu Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen des Kunden sowie zu personenbezogenen Daten über Mitarbeiter, Kunden oder Geschäftspartner des Kunden erhalten. Die Auftragnehmerin wird solche vertraulichen Informationen und Personendaten mit Sorgfalt und Vertraulichkeit behandeln.

(2) Die Geheimhaltungsverpflichtung entfällt, wenn die Information allgemein bekannt ist oder ohne ein Verschulden der Auftragnehmerin allgemein bekannt wird, wenn wir die geheimhaltungsbedürftige Information selbständig und ohne Heranziehung von Informationen des Kunden erarbeitet wurde oder wenn das Gesetz oder eine Behörde aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschrift eine Offenbarung verlangt.

§ 6 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde garantiert im Sinne eines selbstständigen Garantieversprechens, über sämtliche für die Durchführung des Vertrags erforderlichen Rechte in vollem Umfang zu verfügen und diese Rechte der Auftragnehmerin in dem erforderlichen Umfang übertragen zu können, ohne dass hierdurch Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde garantiert insbesondere, dass er über die Schutzrechte im Sinne des Urheberrechtsgesetzes und sonstige gewerbliche Schutzrechte an dem von ihm zur Verfügung gestellten Inhalten verfügt und zur Veröffentlichung und Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Veröffentlichung in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang befugt ist. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit seiner Inhalte und ist allein für etwaige Rechtsverletzungen haftbar. Der Kunde garantiert, dass seine gelieferten Inhalte und deren Nutzung durch die Auftragnehmerin sowie die Verlinkungen auf weitere Seiten nicht gegen die jeweils geltende Rechtsordnung verstoßen. Insbesondere garantiert der Kunde, keine Inhalte zu übermitteln, deren Bewerbung oder Vertrieb gegen gesetzliche Verbote verstoßen (z. B. Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Recht), die guten Sitten oder Rechte Dritter (Persönlichkeits-, Namens-, Urheber-, Marken-, Datenschutzrechte, sonstige gewerbliche Schutzrechte, usw.) verstoßen. Ferner wird der Kunde keine Inhalte übermitteln, die den Krieg verherrlichen, offensichtlich geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich zu gefährden, Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren, in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen und ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, ohne dass ein überwiegendes berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Darstellung vorliegt, in sonstiger Weise die Menschenwürde verletzen, oder gegen das Betäubungsmittelgesetz, Arzneimittelgesetz oder Waffengesetz verstoßen oder die nicht öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen sowie sämtliche Eingaben, die Viren, Trojanische Pferde oder ähnliche Programme enthalten, die geeignet sind, Daten oder Systeme zu schädigen, heimlich abzufangen oder zu löschen, unterlassen.

(2) Im Falle des Verstoßes gegen § 6 (1) beseitigt der Kunde den Verstoß unverzüglich, ersetzt der Auftragnehmerin einen aus dem Verstoß entstandenen Schaden und stellt die Auftragnehmerin von allen aufgrund des Verstoßes geltend gemachten Ansprüchen Dritter frei und erstattet die entstandenen Kosten der Rechtsverteidigung in vollem Umfang. Für den Fall eines aufgrund des Verstoßes gegen die Auftragnehmerin geführten Rechtsstreits tritt der Kunde auf Verlangen der Auftragnehmerin dem Streit auf Seiten der Auftragnehmerin bei. Im Falle des Verstoßes darf die Auftragnehmerin die Leistungen sofort einstellen und den Vertrag fristlos kündigen.

(3)  Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er dem Auftragnehmer unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und rechtzeitig zu übergeben, damit eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des jeweiligen Auftrags von Bedeutung sein können. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle schriftlichen und mündlichen Mitteilungen dem Auftragnehmer zur Kenntnis zu nehmen und bei Zweifelsfragen Rücksprache zu halten.

(4) Der Auftragnehmer wird die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zugrunde legen.

(5) Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach § 6 Abs. 3 bis 4 oder sonst obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der von dem Auftragnehmer angebotenen Leistung in Verzug, so ist der Auftragnehmer nach schriftlicher Setzung einer angemessenen Frist für die Mitwirkung oder Leistung berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Unberührt bleibt der Anspruch des Auftragnehmers auf Ersatz der ihr durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftragnehmers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Auftragnehmer von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

(6) Der Kunde verpflichtet sich auf seiner Website auf die Auftragnehmerin entsprechend den erbrachten Leistungen, z.B. wie folgt „Web Design, Web Development & Online Marketing by …“ zu verweisen.

§ 7 Rechtserwerb des Kunden

(1) Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Kunde an sämtlichen aus den Leistungen der Auftragnehmerin entstandenen Ergebnissen, aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung, ein einfaches Nutzungsrecht für betriebseigene Zwecke.

(2) Für den Fall der vorzeitigen Vertragsbeendigung gilt Absatz 1 entsprechend für den bereits fertig gestellten Teil der Leistungen.

§ 8 Haftung

(1) Im Falle einer verschuldensabhängigen Haftung haftet die Auftragnehmerin – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für folgende Fälle:

– Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Auftragnehmerin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin beruhen; oder

– Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Auftragnehmerin oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin beruhen.

Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten aufgrund leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die dem Kunden also dem Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat sowie Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist unsere Haftung gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen.

Die Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Angestellten und Mitarbeiter sowie dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und Subunternehmer. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

(2) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3) Unbeschadet etwaiger kürzerer gesetzlicher Fristen müssen jedwede Ansprüche gegen die Auftragnehmerin aus dem Vertrag innerhalb eines (1) Jahres nach ihrer Entstehung geltend gemacht werden. Entgegenstehende zwingende gesetzliche Fristen bleiben hiervon unberührt.

§ 9 Gewährleistung

(1) Die Auftragnehmerin erbringt die vertragsgegenständlichen Leistungen in einer Weise, dass diese im Wesentlichen den vereinbarten Beschaffenheitsmerkmalen entsprechen. Im Falle von auftretenden Mängeln ist der Kunde verpflichtet, diese Mängel unverzüglich mit genauer Beschreibung des Problems und den für die Fehlerbeseitigung zweckdienlichen Informationen schriftlich mitzuteilen. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Garantien, auch nicht hinsichtlich bestimmter Beschaffenheitsmerkmale, Eigenschaften oder Leistungserfolgen. Wird innerhalb von fünf (5) Tagen nach Fertigstellung der Leistungen & Übergabe kein Mangel gerügt, gilt das Werk als vertragsmäßig abgenommen.

(2) Die Auftragnehmerin leistet bei vom Kunden nachgewiesenen wesentlichen Mängeln Nacherfüllung in der Weise, dass die Auftragnehmerin dem Kunden eine neue mangelfreie Leistung überlässt oder den Mangel beseitigt. Während dieser Zeit ist eine Minderung oder ein Rücktritt nicht gestattet. Ein Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen nach Mängelbeseitigung durch den Kunden selbst oder durch vom Kunden beauftragte Dritte ist ausgeschlossen. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann der Kunde mindern oder zurücktreten.

(3) Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels leistet die Auftragnehmerin nur im Rahmen der in Klausel § 8 festgelegten Grenzen. Andere Rechte wegen Mängeln als die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich genannten hat der Kunde nicht, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

(4) Die Gewährleistungsrechte des Kunden verjähren bei werkvertraglichen Leistungen – außer im Fall von Vorsatz – im Fall des § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB ein (1) Jahr nach Abnahme der konkreten Leistung und im Fall des § 634a Abs. 1 Nr. 3 BGB ein (1) Jahr nach dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

§ 10 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Die Laufzeit des Vertrages beträgt 1 Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht drei (3) Monate vor Vertragende schriftlich gekündigt wird. Über die Wahrung der Frist entscheidet das Zugangsdatum der Kündigung.

(2) Sowohl die Auftragsnehmerin als auch der Kunde sind bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Ein wichtiger Grund, der die Auftragsnehmerin zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn durch das Verhalten des Kunden bestehende Vertragsbeziehungen zu Vertragspartnern der Auftragsnehmerin gefährdet werden, der Kunde in zwei aufeinander folgenden Monaten mit der Zahlung in Verzug ist, der Kunde insolvent wird, insbesondere bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse (Zahlungsunfähigkeit, Zahlungseinstellung oder Einstellung der geschäftlichen Tätigkeit – gleich aus welchen Grund – steht der Insolvenz gleich) oder der Kunde gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstößt.

§ 11 Referenznennung

(1) Die Auftragsnehmerin ist dazu berechtigt, den Kunden unter Nennung des Firmennamens, Darstellung des Firmenlogos, Nennung des Ansprechpartners und Beschreibung der ausgeführten Leistungen sowie Vorher-Nachher Vergleichen wichtiger KPIS als Referenz zu verwenden. Die Verwendung umfasst sämtliche Marketingzwecke.

(2) Diese Kundenreferenzvereinbarung gilt auch über eine Vertragsbeendigung oder -aufhebung hinaus fort.

§ 12 Höhere Gewalt

Ist der Auftragnehmerin eine Leistung aufgrund höherer Gewalt, insbesondere aufgrund von Rohstoff-, Energie- und Arbeitskräftemangel, Arbeitskämpfen, gravierenden Transportstörungen, unverschuldeten oder unvorhersehbaren Betriebsstörungen, uns nicht zurechenbaren behördlichen Maßnahmen, Pandemien oder sonstigen von uns nicht zu vertretenden Ereignissen nicht möglich, ist sie zur Leistung nicht verpflichtet, solange das Leistungshindernis andauert und sie den Kunden unverzüglich schriftlich informiert hat. Dauern diese Hindernisse mehr als vier (4) Monate an, hat die Auftragnehmerin das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Vertragserfüllung in Folge des Hindernisses für sie kein Interesse mehr hat und sie nicht das Beschaffungs- bzw. Herstellungsrisiko übernommen hat. Auf Verlangen des Kunden wird sie nach Ablauf der Frist erklären, ob sie zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist ihre Leistungspflichten erfüllen.

§ 13 Online Nutzungsdaten

(1) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, anonymisierte Daten über Nutzer der digitalen Marketingaktionen des Kunden (“Mediendaten“) durch die True Digital GmbH von der Webseite des Kunden und den Webseiten anderer Dritter zu erheben und zu speichern.

(2) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Mediendaten fortdauernd zu nutzen, um Sammelstatistiken, Metriken und allgemeine Trenddaten zur Verbesserung und Optimierung von Aktionen für den Kunden und andere Kunden zusammenzustellen.

(3) Bei der Nutzung der Mediendaten wird die Auftragnehmerin den Kunden nicht gegenüber Dritten identifizieren. (4) Der Kunde haftet dafür, dass seine Webseite den entsprechenden Datenschutzgesetzen Rechnung trägt und einen angemessenen Datenschutzhinweis enthält.

(4) Der Kunde haftet dafür, dass seine Webseite den entsprechenden Datenschutzgesetzen Rechnung trägt und einen angemessenen Datenschutzhinweis enthält.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Für den zwischen der Auftragnehmerin und dem Kunden geschlossenen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980.

(2) Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Unternehmenssitz München.

(3) Soweit Schriftform für den Vertrag vorgesehen ist, bedürfen alle Vereinbarungen zwischen den Vertragspartner zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für Änderungen und Ergänzungen sowie für die Aufhebung dieser Schriftformklausel selbst.

(4) Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. In diesem Fall wird die vorgesehene Änderung dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird die Auftragnehmerin bei der Bekanntgabe der Änderungen besonders hinweisen. Der schriftliche Widerspruch muss innerhalb von sechs (6) Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen bei der Auftragnehmerin eingegangen sein. Erfolgt ein solcher Widerspruch, wird der Vertrag ohne die vorgeschlagene Änderung fortgesetzt. Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung des Vertrages bleibt hiervon unberührt.

(5) Salvatorische Klausel: Sollten ein oder mehrere Bestimmungen des Vertrages zwischen der Auftragnehmerin und dem Lieferanten ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht. Anstelle dieser unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen werden die Vertragspartner eine Regelung vereinbaren, die rechtlich und tatsächlich dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Für den Fall, dass sich aus dem Vertrag eine Lücke ergibt, die sich nicht durch Auslegung der übrigen Bestimmungen schließen lässt, gilt zum Lückenschluss die Regelung als vereinbart, die, sofern der Punkt bedacht worden wäre, den wirtschaftlichen Interessen der Vertragspartner am nächsten kommt.