Digitalisierungs-Förderung: Eine Übersicht über staatliche Programme und Zuschüsse für Unternehmen

21.12.2021 | Lesedauer: 7 min.

Die Digitalisierung birgt große Chancen für alle Unternehmen – insbesondere Startups sowie kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Leider stehen diesen Chancen auch große Investitionen gegenüber – in Hardware, Software, Personal oder externe Beratung. Umso wichtiger ist es, Fördergelder in Anspruch zu nehmen, welche diverse öffentliche Stellen zur Verfügung stellen, um den digitalen Wandel voranzutreiben. In diesem Artikel geben wir Ihnen eine detaillierte Übersicht der wichtigsten regionalen und bundesweiten Digitalisierungs-Förderprogramme und Zuschüsse für den Mittelstand.

Digitalisierung Förderung für Unternehmen

Förderprogramm go-digital (bundesweit)

„go-digital“ ist ein bundesweites Förderprogramm für kleine Unternehmen und Mittelständler, welche den Auf- und Ausbau ihrer IT-Systeme vorantreiben wollen.

Das Projekt kann je nach Modul auf IT-Sicherheit, Online Marketing oder Digitalisierung von Geschäftsprozessen abzielen. Hierfür werden in Anspruch genommene Beratungsleistungen bezuschusst mit bis zu 50 Prozent der Ausgaben, maximal jedoch 1.100 Euro pro Beratertag und maximal 20 Beratertage für das gewählte Modul. Zusätzlich können 10 Beratertage für die anderen Module in Anspruch genommen werden.

Das Beratungsprojekt muss aus einer Potenzialanalyse und einem Realisierungskonzept inklusive konkreter Umsetzung bestehen. Die Dauer sollte sechs Monate nicht überschreiten. Der Antrag für go-digital ist an ein autorisiertes Beratungsunternehmen zu richten.

Weitere Infos: https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/go-digital/go-digital.html

Digitalbonus Bayern

Der Digitalbonus Bayern unterstützt kleine Unternehmen bei Investitionen in IT und insbesondere IT-Sicherheit. Der Zuschuss wird gezahlt für die Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Services oder Prozessen durch IT-Maßnahmen (Hardware, Software, Migration von Systemen u. ä.) sowie für Investitionen in die Sicherheit von Hackerangriffen. Es werden bis zu 50 Prozent der Ausgaben übernommen. Der Höchstbetrag richtet sich nach dem „Innovationsgehalt“: Beim Digitalbonus Standard sind dies 10.000 Euro, beim Digitalbonus Plus (für ein besonders innovatives Vorhaben) 50.000 Euro.

Der Antrag ist vor Start des IT-Projekts an die jeweilige Bezirksregierung zu richten.

Weitere Infos: https://www.digitalbonus.bayern/

Digitalisierungsprämie Plus – Zuschussvariante (Baden-Württemberg)

Baden-Württemberg fördert Investitionen in Hardware und Software, in damit verbundene Dienstleistungen und in Schulungen der Mitarbeiter durch externe Dienstleister. Das Digitalisierungsvorhaben kann sich beziehen auf Produktion und Verfahren (CRM-Systeme, 3D-Druck, Big Data), auf Produkte und Dienstleistungen (digitale Plattformen, KI) oder auf Strategie und Organisation (Cloud, Datensicherheit).

Die Digitalisierungs-Förderung wird abhängig vom Investitionsvolumen prozentual vergeben, betragt aber maximal 12.000 Euro.

Der Antrag geht an die L-Bank. Berechtigt sind in Baden-Württemberg ansässige KMU und Freiberufler.

Weitere Infos und Antrag: https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/digiplus-zuschuss.html

Transformation@Bayern (T@B)

Im Rahmen der Bayerischen Regionalförderung (BRF) wurde das Sonderprogramm Transformation@Bayern (T@B) ins Leben gerufen, um KMU bei Transformations- und Digitalisierungsprojekten zu unterstützen. Das Programm richtet sich insbesondere an Kfz-Zulieferer, Handwerksbetriebe und sonstige Dienstleistungsbetriebe. Unterstützt werden Projekte zur Einführung innovativer Produkte oder Dienstleistungen oder zur Implementierung neuer Fertigungstechnologien.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch erst ab einem Mindestinvestitionsvolumen von 200.000 Euro. Der genaue Prozentsatz der Förderung hängt davon ab, in welchem Fördergebiet der GRW (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“) in Bayern das Unternehmen ansässig ist.

Der Antrag muss an die jeweilige Bezirksregierung in Bayern gerichtet werden.

Weitere Infos: https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/regionalfoerderung/

Start? Zuschuss! (Bayern)

Es handelt sich um einen Gründungszuschuss für innovative Technologieunternehmen in Bayern. Dazu muss das neu gegründete Unternehmen als eine der 20 innovativsten bayerischen Existenzgründungen im Bereich Digitalisierung ausgewählt werden.

Der Zuschuss wird bezahlt für Personal, Miete, Markteinführung eines Produkts sowie Forschung und Entwicklung und beträgt bis zu 36.000 Euro, höchstens aber 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Gründung darf maximal zwei Jahre zurückliegen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst wird online eine Bewerbung eingereicht, die durch eine externe Jury bewertet wird. Wird das eigene Unternehmen ausgewählt, kann man einen Förderantrag bei der jeweiligen Regierung stellen.

Weitere Infos und Antrag: https://www.gruenderland.bayern/finanzierung-foerderung/startzuschuss/

Berlin Mittelstand 4.0

Bei dieser Digitalförderung werden KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin gefördert. Diese erhalten ein Darlehen für Investitionen in Digitalisierung und Industrie 4.0, konkret etwa für Einrichtungs- und Erweiterungsinvestitionen, Betriebsmittel oder Lohnkosten.

Die Förderung wird als Darlehen mit günstigen Zinsen und flexiblen Laufzeiten ausgezahlt und beträgt bis zu 100 Prozent der Kosten. Der Betrag muss sich zwischen 2 und 6 Millionen Euro bewegen.

Weitere Infos und Antrag: https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/berlin-mittelstand-4.0.html

Beratungsförderungsprogramm zu Digitalisierung und Arbeit 4.0 (Bremen)

Das Programm fördert KMU mit Sitz oder Niederlassung in Bremen oder Bremerhaven. Wenn diese Beratungsleistungen zu Themen wie Big Data, IT-Sicherheit oder Cloud in Anspruch nehmen, können sie mit 50 % der Beratungskosten, maximal 5.000 Euro gefördert werden. Der Berater muss in die offizielle Auswahl des Förderprogramms aufgenommen sein. Auch ein (noch) nicht offizielles Beratungsunternehmen kann beauftragt werden; dieses muss allerdings vorher geprüft werden.

Der Auftrag an den Unternehmensberater kann nach Bewilligung des Antrags erteilt werden; der Zuschuss wird nach Abschluss des Beratungsprojekts erstattet.

Weitere Infos und Antrag: https://www.bremen-innovativ.de/digitalisierung/beratungsfoerderungsprogramm-zu-digitalisierung-und-arbeit-4-0/

Hamburg Digital

In diesem Programm unterstützt die Stadt Hamburg kleine und mittelständische Unternehmen in zwei Modulen: „Modul I – Hamburg Digital Check“ für Beratungsleistungen und „Modul II – Hamburg Digital Invest“ für Investitionen. Unternehmen können einen Zuschuss beantragen für Projekte zu IT-Sicherheit, Digitalisierung von Produktion, Verfahren und Prozessen sowie Digitalisierung von Geschäftsmodellen u. ä.

Für Modul I beträgt die Förderung bis zu 50 Prozent der Kosten und höchstens 5.000 Euro, für Modul II bis zu 30 Prozent der Kosten und bis zu 17.000 Euro.

Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahmen an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) zu stellen.

Weitere Infos und Antrag: https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/hamburg-digital

DIGI-Zuschuss (Hessen)

Das Land Hessen unterstützt KMU und Freiberufler bei IT-Maßnahmen. Diese müssen entweder auf neue Informations- und Kommunikationstechnik für Produkte, Dienstleistungen, Prozesse oder Lieferbeziehungen abzielen oder auf die Verbesserung der IT-Sicherheit.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber 10.000 Euro. Der Antrag geht an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

Weitere Infos und Antrag: https://www.wibank.de/wibank/digital-zuschuss/digi-zuschuss-460940

Digitalisierung im Gesundheitswesen (Niedersachsen)

Dieses Förderprogramm des Landes Niedersachsen richtet sich an Träger von Einrichtungen und Institutionen des Gesundheitswesens.

Bezuschusst werden diverse Digitalisierungsmaßnahmen, etwa zur Kommunikation von Versorgungseinrichtungen untereinander oder mit betroffenen Menschen sowie für digitale barrierefreie Anwendungen. Der Zuschuss beträgt bis zu 80 Prozent der Ausgaben, maximal jedoch 200.000 Euro.

Weitere Infos und Antrag: https://soziales.niedersachsen.de/startseite/soziales_gesundheit/soziale_forderungen/digitalisierung_im_gesundheitswesen/richtlinie-digitalisierung-im-gesundheitswesen-197535.html

Touristische Projekte (Niedersachsen)

Vom Land Niedersachsen werden innovative Vorhaben zur Weiterentwicklung des Tourismus gefördert, vor allem vor dem Hintergrund der Corona-Krise und der damit verbundenen Herausforderungen. Das können z. B. Marketingprojekte sein, neuartige touristische Angebote oder digitale Maßnahmen.

Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent, unter Umständen bis zu 80 Prozent der Ausgaben, maximal aber 100.000 Euro. Das Programm richtet sich an Organisationen, Vereine, Verbände u. ä.

Der Antrag geht an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Auch bereits bewilligte, aber noch nicht abgeschlossene Projekte können gefördert werden.

Weitere Infos und Antrag: https://www.nbank.de/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Infrastruktur/Touristische-Projekte/index.jsp

Digitalisierungsberatung im Einzelhandel (Niedersachsen)

Im Rahmen des Programms „Niedersachsen Digital aufgeLaden“ werden Einzelhandelsunternehmen unterstützt, die eine Beratung zu Digitalisierungsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Die Beratung muss eine Analyse der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie beinhalten sowie eine darauf aufbauende Handlungsempfehlung.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der Kosten, maximal aber 2.500 Euro. Neben dem Beratungshonorar werden auch Reisekosten, die mit der Beratung in Verbindung stehen, übernommen.

Förderberechtigt sind KMU des Einzelhandels mit Sitz und mindestens einem stationären Geschäft in Niedersachsen. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über die autorisierten Beratungsunternehmen.

Weitere Infos: https://www.nbank.de/Unternehmen/Innovation/Digitalisierungsberatung-im-Einzelhandel-(F%C3%B6rderung-im-Rahmen-des-Programms-Niedersachsen-Digital-aufgeLaden-)/index.jsp

Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Gutscheine (Nordrhein-Westfalen)

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert KMU bei der Neu- und Weiterentwicklung beziehungsweise Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Produktionsverfahren.

Es gibt drei verschiedene Förderbereiche: MID-Digitalisierung für digitale Lösungen, wie etwa intelligente Applikationen, MID-Analyse für Studien und Recherchen zu innovativen Produkten oder Produktionstechniken, sowie MID-Innovation für Forschung und Entwicklung.

Um den Zuschuss (sog. Gutschein) zu beantragen, muss ein unverbindliches Angebot eines Auftragnehmers vorliegen. Das können Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen und Hochschulen sein. Bei MID-Innovation muss es sich um eine Forschungseinrichtung oder Hochschule handeln. Es werden 30 bis 80 Prozent erstattet, maximal jedoch 15.000 Euro (MID-Digitalisierung und MID-Analyse) bzw. 40.000 Euro (MID-Innovation).

Weitere Infos und Antrag: https://www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/mid-gutscheine

DigiBoost (Rheinland-Pfalz)

Das Land Rheinland-Pfalz fördert regional ansässige KMU sowie Freiberufler bei Digitalisierungsbemühungen. Das kann die Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen, Geschäftsmodellen, Vertriebskanälen, Verfahren oder der Produktion sein. Bezuschusst werden Services von externen Dienstleistern sowie die Kosten für Hardware und Software.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter und beträgt zwischen 25 und 75 Prozent der Ausgaben, maximal 15.000 Euro.

Voraussetzung für den Antrag ist, ein Informationsangebot der Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern oder der Landwirtschaftskammer in Rheinland-Pfalz wahrgenommen zu haben. Der Antrag muss über das Kundenportal der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) gestellt werden.

Weitere Infos und Antrag: https://isb.rlp.de/foerderung/183.html

Digitalbonus Thüringen

Der Freistaat Thüringen unterstützt bei der Digitalisierung von Betriebsprozessen, Produkten und Dienstleistungen oder Informations- und Datensicherheitskonzepten. Gefördert werden Ausgaben für Hardware und Software sowie für externe IT-Dienstleister. Das entsprechende Projekt muss zeitnah begonnen und innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der Ausgaben, maximal 15.000 Euro. Der Antrag ist zu stellen bei der Thüringer Aufbaubank (TAB).

Weitere Infos und Antrag: https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Digitalbonus-Thueringen

Investitionskredit Digitale Infrastruktur – Individualvariante (bundesweit)

Es handelt sich um ein Darlehen der KfW Bankengruppe für den Ausbau von öffentlichen Glasfasernetzen, etwa von passiven FTTH- oder FTTB-Netzen. Antragsberechtigt sind sowohl öffentliche Organisationen als auch Unternehmen. Voraussetzung ist, dass die Netze mit anderen geeigneten Infrastrukturen in Deutschland vernetzt und genutzt werden.

Die Förderung wird gezahlt als zinsgünstiges Darlehen mit bis zu 30 Jahren Laufzeit und bis zu 20 Jahren Zinsbindung. Übernommen werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten bei einem Mindestbetrag von 15 Millionen Euro.

Der Kredit wird nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern bei der eigenen Geschäftsbank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank.

Weitere Infos: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Kommunale-Unternehmen/F%C3%B6rderprodukte/Investitionskredit-Digitale-Infrastruktur-(206-239)/

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